Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kündigung wegen sexueller Belästigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG; § 1 AGG; § 2 Abs. 1 AGG; § 3 Abs. 4 AGG; § 7 AGG; § 12 Abs. 3 AGG; § 314 Abs. 2 S. 1 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 615 BGB; § 34 TVöD
Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sexuelle Belästigung - Abmahnung bzw. Kündigung
- hensche.de
Kündigung: Verhaltensbedingt, Versetzung, Abmahnung, AGG, Sexuelle Belästigung
- Judicialis
KSchG § 1; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1; ; AGG § 3 Abs. 4; ; AGG § 7; ; AGG § 12 Abs. 3; ; TVöD § 34
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert bei Kündigungen wegen sexueller Belästigung eine vorhergehende Abmahnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigungen wegen sexueller Belästigung erfordern eine vorhergehende Abmahnung
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abmahnung - Gegenmaßnahmen
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 25.01.2008 - 7 Ca 399/07
- LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZN 112/09
- LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Dies setzt allerdings massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen einen der untergebenden Personen voraus (vgl. BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN; Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz vom 28. Oktober 2001 - 9 Sa 853/01 -).Die verbalen Entgleisungen des Klägers gegenüber der Zeugin A. verlieren zwar dadurch nicht an Gewicht, können aber bei einem langjährig störungsfreien Arbeitsverhältnis nur mildere Mittel als die Kündigung wie beispielsweise die einer Abmahnung und/oder einer Versetzung des Klägers zu einer anderen Kolonne nach sich ziehen (vgl. dazu BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO zu B.II.2. der Gründe;… KR-Griebeling, 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500 mwN).
Eine Zulassung der Revision war nicht veranlasst, da das Berufungsgericht sich an der Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 6) orientiert hat.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Diese Verpflichtung des Arbeitgebers ist als allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vom 27. Februar 1985, GS 1/84 = NZA 1985, 702 = EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9) anerkannt. - BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Der Arbeitgeber muss den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers fortlaufend planen und durch Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit näher konkretisieren (herrschende Rechtsprechung; z. B. BAG vom 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 1 zu B.I.1. der Gründe). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Abschließend ist zu bewerten, dass neben der Verletzung der Vertragspflicht des Klägers durch seine sexuell belästigenden Bemerkungen keine konkreten negativen Auswirkungen für den Arbeitgeber im Bereich seines Betriebes eingetreten sind (vgl. BAG vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65 zu B.II.1. und 2. der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2009 - 3 Sa 410/08
Kündigung, fristlos, fristgemäß, verhaltensbedingt, Wirksamkeit, …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
In anderen Fällen ist eine Abmahnung, Umsetzung, oder Versetzung zu erwägen (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 4. März 2009 - 3 Sa 410/08 - BB 2009, 1816). - LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung; Erforderlichkeit einer …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Mit Urteil vom 25. November 2008 (1 Sa 547/08) hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 24.Juni 2007 das Arbeitsverhältnis zum Kläger nicht zum 31.März 2008 beendet hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 9 Sa 853/01
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch SMS
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Dies setzt allerdings massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen einen der untergebenden Personen voraus (…vgl. BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN; Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz vom 28. Oktober 2001 - 9 Sa 853/01 -).
- OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12
Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren
Für eine außerordentliche Kündigung ist regelmäßig eine massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen der untergebenden Personen erforderlich (BAG, NJW 2004, 3508; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009, 7 Sa 235/08, juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris).Eine Gesamtschau der zu einer Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlichten Entscheidungen (vgl. z.B. : LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2011, 13 Sa 2011, juris; LAG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 2009, 11 Sa 511/09, juris, aufgehoben durch BAG, NJW 2012, 407; LAG Hessen, Urteil vom 17. November 2010, 6 Sa 640/10, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 2008, 1 Sa 547/08, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009, 7 Sa 235/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2009, 3 Sa 357/09, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 11. Februar 2011, 3 Sa 461/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. März 2009, 3 Sa 410/08, juris) zeigt, dass die Arbeitsgerichte bei sexuellen Belästigungen von einer geringeren Intensität regelmäßig eine Abmahnung und in seltenen Fällen eine fristgerechte Kündigung für ausreichend erachten.
In den sonstigen Fällen ist eine Abmahnung, Umsetzung oder Versetzung zu erwägen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris; LAG Schleswig-Holstein, 3 Sa 410/08, BB 2009, 1816).
Sind mehrere Maßnahmen geeignet und möglich, die Benachteiligung infolge sexueller Belästigung für eine Arbeitnehmerin abzustellen, so hat Arbeitgeber dasjenige zu wählen, das den Arbeitnehmer am wenigsten belastet (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2014 - 2 Sa 216/13
Befristetes Arbeitsverhältnis - nochmalige Erprobung
Hinsichtlich der Zulässigkeit einer derartigen Klageerweiterung kann auf die Ausführungen in dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Niedersachen - 1 Sa 832/09 Bezug genommen werden.